IfV NRW – Auf­gaben und Gremien

Das Institut für Verbundstudien ist eine gemeinsame zentrale wissenschaftliche Einrichtung der Hochschulen für angewandte Wissenschaften Nordrhein-Westfalens mit Sitz in Hagen. Es wurde im Jahre 1993 gegründet und ist bei der Fachhochschule Südwestfalen eingerichtet. Das Institut für Verbundstudien ist gemeinsamer Dienstleister und Serviceeinrichtung der Hochschulen für angewandte Wissenschaften, insbesondere bei der Entwicklung und der Durchführung von Verbundstudienangeboten. 

Die beteiligten Hochschulen für angewandte Wissenschaften des Landes NRW haben die Aufgaben der Einrichtung als zentrale Service- und Koordinierungseinrichtung konkret beschrieben und Regelungen über die Mitwirkung, Leitung, Organisationsstruktur, Verwaltung und Benutzung getroffen. (Nutzungsvereinbarung IfV NRW, Organigramm IfV NRW )

Die Organisation des Instituts ist der Aufgabenstellung entsprechend aufgebaut. Ansprechpartner*innen der jeweiligen Aufgabengebiete finden Sie hier.

Entscheidungsgremien

Das Institut für Verbundstudien der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften Nordrhein-Westfalens – IfV NRW – wird von einem Vorstand geleitet. Der Vorstand entscheidet in allen Angelegenheiten des Instituts von allgemeiner oder grundsätzlicher Bedeutung. Hierzu zählen u.a. Stellungnahmen zum Ausbau des NRW-Verbundstudienangebotes oder die jährliche Ressourcenplanung des Dienstleistungsangebotes des Instituts für die Mitgliedshochschulen.

Mitglieder:

Dem Vorstand gehören drei Personen aus dem Kreis der Mitgliedshochschulen des Verbundstudiums an. Vorsitzender ist Herr Professor Dr.-Ing. Claus Schuster (Rektor der Fachhochschule Südwestfalen). Außerdem sind Frau Prof. Dr.-Ing. Susanne Staude (Präsidentin der Hochschule Ruhr West) und Herr Prof. Dr. Frank Dellmann (Präsident der FH Münster) Mitglieder des Gremiums. An den Sitzungen des Vorstands nehmen beratend die Geschäftsführerinnen des Instituts, Frau Sczesny und Frau Seil teil. Die Geschäftsführung sorgt für die ordnungsgemäße Erledigung der dem Institut übertragenen Aufgaben und ist gegenüber dem Vorstand und dem Lenkungsrat auskunfts- und rechenschaftspflichtig.

Der Lenkungsrat ist das hochschulpolitische Lenkungs- und Steuerungsgremium der Hochschulen für angewandte Wissenschaften NRW zur Förderung des Verbundstudiums und zur Arbeit des Instituts. Er ist zuständig in allen Angelegenheiten, die aufgrund ihrer übergeordneten Bedeutung einer Beratung und Abstimmung zwischen den Mitgliedshochschulen und dem Land Nordrhein-Westfalen bedürfen. Hierzu zählen insbesondere

  • Grundsatzfragen des Ausbaus und der Rahmenbedingungen des Verbundstudiums
  • Empfehlungen zur Zusammenarbeit der Hochschulen und zur Kooperation mit Dritten
  • Aufgabenfestlegung des Instituts
  • Abstimmung mit der Landesrektor_innenkonferenz der Hochschulen für angewandte Wissenschaften NRW
  • Unterstützung des studiengangübergreifenden Informations- und Erfahrungsaustauschs
  • Förderung des Dialogs der Hochschulen zu Grundsatzfragen und zur Weiterentwicklung des Verbundstudienkonzepts

Vorsitzende des Lenkungsrates ist Frau Prof. Dr. Ingeborg Schramm-Wölk, Präsidentin der Hochschule Bielefeld.

Mitglieder:

Dem Lenkungsrat gehören die Präsident*innen bzw. Rektor*innen der Mitgliedshochschulen des Landes NRW an. Dies sind gegenwärtig:

  • Fachhochschule Aachen
  • Hochschule Bielefeld
  • Hochschule Bochum
  • Fachhochschule Bonn-Rhein-Sieg
  • Fachhochschule Dortmund
  • Hochschule Düsseldorf
  • Hochschule Hamm-Lippstadt
  • Technische Hochschule Köln
  • FH Münster
  • Hochschule Niederrhein
  • Hochschule Ostwestfalen-Lippe
  • Hochschule Rhein-Waal
  • Hochschule Ruhr West
  • Fachhochschule Südwestfalen
  • Westfälische Hochschule