Weitere Informationen
Der Text der Nutzungsvereinbarung steht im pdf-Format zum Download zur Verfügung.
Rückfragen können Sie auch an den Geschäftsführer des Instituts richten.Mit der Errichtung des Instituts für Verbundstudien im Oktober 1993 als gemeinsame zentrale wissenschaftliche Einrichtung haben die beteiligten Fachhochschulen des Landes die erforderlichen Regelungen über die Mitwirkung, Leitung, Organisationsstruktur, Verwaltung und Benutzung getroffen.
Die Nutzungsvereinbarung enthält im Wesentlichen die Grundzüge des Kooperationsmodells der NRW-Fachhochschulen im Rahmen des Verbundstudiums. Außerdem sind die Aufgaben des Instituts als zentrale Service- und Koordinierungseinrichtung beschrieben
Das Regelwerk ermöglicht auch die Veränderung der Aufgabenstellung, z.B. durch Zuweisung neuer Aufgaben (u.a. Unterstützung des Netzwerks Multimedia der Fachhochschulen NRW).
Entscheidungsgremien in Angelegenheiten des Instituts für Verbundstudien sind
- der Vorstand und
- der Lenkungsrat.
Die Fachhochschulen haben darüber hinaus zur Abstimmung der gemeinsamen Angelegenheiten des Verbundstudiums
- Fachausschüsse und die
- Fachkommission Verbundstudium
eingesetzt.
